Was tun, wenn es in Ihrer Urlaubsregion brennt?

Wo brennt es zurzeit?

Zurzeit stehen Tausende Feuerwehrleute in Südeuropa Flammen gegenüber, Dörfer und Campingplätze werden evakuiert. Die Temperaturen steigen teilweise bis über 40 Grad Celsius.

Aktuell brennt es in Teilen der Türkei, nördlich von Griechenlands  Hauptstadt Athen, auf der Halbinsel Peloponnes und auf den Inseln Euböa, Kreta, Kythira vor der Südostspitze der Peloponnes. Kroatien, Montenegro, Bosnien und Albanien sind betroffen. Auch Italien meldet einen Anstieg der Wald- und Vegetationsbrände, aktuell ist zum Beispiel der Süden Sardiniens betroffen. In Frankreich zerstörte ein Waldbrand an der Mittelmeerküste 630 Hektar Vegetation sowie mehrere Häuser und landwirtschaftliche Betriebe.

Wo gibt es genauere Informationen?

Wer sich einen Überblick über die Lage größerer, aktiver Brandherde machen möchte, kann unter anderem eine interaktive Karte  des sogenannten Copernicus Programms der Europäischen Union (EU) nutzen. Dazu unter »Active Fires« jeweils einen Haken bei »MODIS« und »VIIRS« setzen. Um Feuer zu lokalisieren, werden Temperaturmessungen von Satelliten  genutzt. Auf der Website wird aber darauf hingewiesen, dass die Brände nicht immer präzise lokalisiert werden können.

Auch über Google Maps kann man sich von Behörden gemeldete Waldbrände in vielen Ländern Europas anzeigen lassen. Dafür in das Suchfenster »Brände« und die Region schreiben, dann erscheinen Einträge auf der Karte. Lokale Medien im Netz berichten häufig ebenfalls – wer die Landessprache nicht spricht, kann die Übersetzungsfunktion des Browsers (Chrome/Firefox/Edge) nutzen. Das entsprechende Icon findet sich meist rechts in der Adressleiste.

Während der Reise gilt es, über Medien und Apps regionaler Behörden informiert zu bleiben. In Griechenland beispielsweise wird, wie in Deutschland, zudem der Mobilfunkdienst Cell Broadcast genutzt, um Warnnachrichten direkt auf Smartphones zu schicken. Auch Reiseveranstalter betreuen ihre Pauschalurlauber vor Ort in Krisensituationen engmaschig.

Wann kann ich meine Reise kostenlos stornieren?

Pauschalurlauber können nur kostenfrei stornieren, wenn an ihrem Urlaubsort oder in unmittelbarer Nähe »unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände« auftreten, welche die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung dorthin erheblich beeinträchtigen. Das erklärt der Reiserechtler Paul Degott. Konkretes Beispiel: Dort, wo das Hotel steht, gibt es große Zerstörungen. Reisende müssen dies im Streitfall beweisen können, so Degott, und sollten aus dem Grund die Informationen aus den Medien und etwa vom Auswärtigen Amt sorgfältig zusammentragen.

Steht die Reise erst in einigen Wochen an, sollten Urlauberinnen und Urlauber sie nicht voreilig abblasen – vielleicht normalisiert sich die Lage vor Ort bis dahin wieder. Angst und Sorge allein sind nämlich keine Gründe für eine kostenfreie Stornierung, und auch nicht ein Brand irgendwo im Reiseland. Grundsätzlich sind Pauschalreisende rechtlich besser abgesichert als Individualtouristen. Einen Hinweis gibt das Auswärtige Amt:  Wenn die Behörde von nicht notwendigen Reisen in ein Land abrät, können Urlauberinnen und Urlauber in aller Regel kostenlos von der Reise zurücktreten.

Individualreisende, die nicht über einen Veranstalter ein Reisepaket gebucht haben, müssen sich direkt mit dem Hotel oder der Mietunterkunft austauschen. Eine Möglichkeit, das Risiko zu minimieren, wäre, Unterkünfte und wenn möglich auch eventuelle Flüge mit der Option »Kostenfrei stornierbar« zu buchen. Nach deutschem Recht müssen Sie bereits gebuchte Leistungen wie Flug, Unterkunft und Ausflüge nicht zahlen, wenn diese gar nicht erbracht werden – wenn etwa die Urlaubsregion gesperrt ist. Ist die Unterkunft jedoch zugänglich, ohne dass der Reisende sich in Gefahr begibt, ist dieser auf die Kulanz des Anbieters angewiesen.

Was gilt vor Ort?

Sind die Pauschalreisekunden schon vor Ort und der Urlaubsort wird konkret von Waldbränden bedroht, ist der Veranstalter in der Pflicht, etwaige Ersatzunterkünfte oder Rückflüge zu organisieren – und auch die Kosten dafür zu tragen. Endet der Urlaub deshalb frühzeitig, muss gegebenenfalls auch der Reisepreis anteilig zurückgezahlt werden. Reisepreisminderungen sind auch dann denkbar, wenn der Urlaub durch die Auswirkungen eines Waldbrands erheblich gestört wird – etwa durch Qualm oder einen Ascheregen, oder wenn im Rahmen der Pauschalreise geplante Ausflüge ausfallen.

Individualreisende müssen sich im Zweifel selbst um Dinge wie Ersatzunterkunft oder Rückflüge kümmern.

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