Jeder vierte Minderjährige ist auf Sozialleistungen angewiesen

In Deutschland ist jeder vierte Minderjährige auf staatliche Sozialleistungen angewiesen. Das zeigen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA). Die Minderjährigen wachsen in Haushalten auf, die ihren Lebensunterhalt ganz oder teilweise durch Transferleistungen wie Bürgergeld, sonstige Sozialhilfe oder Kinderzuschlag bestreiten. Laut Arbeitsagentur lebten demnach im Juni 2025 rund 1,8 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren vom Bürgergeld, der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II. Zudem wurden »etwa 1,3 Millionen« Minderjährige mit dem Kinderzuschlag unterstützt, den Eltern erhalten, die zu wenig verdienen, um das Existenzminimum der Kinder zu sichern, aber zu viel, um in das Bürgergeldsystem aufgenommen zu werden.

Hinter diesen Daten steckt im Kern eigentlich eine positive Nachricht: Der Anspruch auf Kinderzuschlag wurde ausgeweitet und mehr Familien haben daher Anspruch auf diese Unterstützung, wenn sie arbeiten und wenig verdienen. Das kommt den Kindern direkt zugute. Währenddessen sinkt die Zahl derjenigen Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren, deren Haushalt auf Bürgergeld angewiesen ist. Sie lag im Juni rund 100.000 niedriger als im selben Monat des Vorjahres. Ein Rückgang um 5,1 Prozent.

Besonders stark ist der Rückgang der Bürgergeldempfänger unter 18 Jahren bei Ausländern, er sank um sieben Prozent auf 854.154. Ukrainer stellen in den Statistiken der Arbeitsagentur die größte Gruppe derjenigen ohne deutsche Staatsbürgerschaft, die Bürgergeld erhalten. Nachdem 2021 sehr viele von ihnen vor dem Krieg Russlands gegen ihr Land nach Deutschland geflohen sind, stieg die Zahl der Empfänger stark an. Nun sinkt die Zahl der Bürgergeldempfänger unter ihnen genauso wie die vieler anderer Nationalitäten, zeigen die Daten aus dem Sommer.

Deutschland hat zwei Auffangnetze für arme Menschen. Da ist einmal das Bürgergeld für Arbeitslose und Teilzeitjobber. Das zweite Netz besteht aus dem Wohngeld und – für Familien – dem Kinderzuschlag, gedacht für Menschen mit niedrigen Einkommen. Für Alleinerziehende kann ein Unterhaltsvorschuss dazukommen. Wohngeld und Kinderzuschlag kann nur bekommen, wer arbeitet und kein Bürgergeld bezieht. Sowohl der Kinderzuschlag als auch das Wohngeld wurden zwischen 2021 und 2024 deutlich erhöht, der Kreis der Berechtigten ausgeweitet.

Über die Zahlen der Sozialleistungen für Kinder und Jugendliche hatte zuerst die »Welt am Sonntag« berichtet. Der Ökonom Bernd Raffelhüschen sagte der Zeitung: »Wenn in einer Gesellschaft ein hoher Anteil der Kinder mit der Erfahrung groß wird, von Sozialleistungen abzuhängen, führt dies zu erheblichen Folgeproblemen.« Studien zeigten, dass Jugendliche aus solchen Familien durchschnittlich ein höheres Risiko aufwiesen, später selbst nicht auf eigenen Beinen stehen zu können.

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