AfD-Bundestagsabgeordneter Brandner will Strafbefehl nicht akzeptieren

Die Beleidigungen gegenüber der SPIEGEL-Journalistin Ann-Katrin Müller durch den AfD-Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner landen nun auch vor einem Strafgericht. Brandner habe gegen einen entsprechenden Strafbefehl Einspruch eingelegt, bestätigte das Amtsgericht Gera auf SPIEGEL-Anfrage. Damit kommt es zur Hauptverhandlung. Zuvor hatte die Nachrichtenagentur dpa berichtet.

Brandner, der auch Vize im Bundesvorstand der AfD ist, wird nach Angaben des Gerichts Beleidigung in drei Fällen sowie eine Anstiftung zur Beleidigung vorgeworfen. Er hatte Müller bei X unter anderem als »Faschistin«, »Spiegel-Faschistin« und »Oberfaschistin« bezeichnet.

Brandner sagte, aus seiner Sicht gehe es im Kern um die Frage, ob die Bezeichnung von jemandem als Faschist eine Beleidigung oder eine Meinungsäußerung sei. »Meine Meinung ist ganz klar, dass es eine Meinungsäußerung ist«, sagte Brandner der dpa. Der Begriff werde inflationär verwendet. »Es ist ein Alltagsbegriff, der durchaus überspitzt ist, aber der aus meiner Sicht nicht justiziabel ist im Sinne einer Beleidigung.«

Das Landgericht Berlin hatte in einem parallel laufenden Zivilverfahren eine einstweilige Verfügung zugunsten von Ann-Katrin Müller erlassen, die es Brandner untersagte, diese Begriffe weiter zu benutzen. Das Kammergericht hat dieses Verbot im Sommer 2025 bestätigt und die Berufung Brandners zurückgewiesen. Wegen mehrfacher Verstöße wurden Ordnungsgelder gegen Brandner in Höhe von insgesamt 50.000 Euro festgesetzt.

Brandner kämpft hiergegen weiter bei den Zivilgerichten an und postete nach der gerichtlichen Untersagung: »Was ich nicht darf, dürfen vielleicht andere.« Ferner lobte er eine Belohnung aus für all jene, die Müller ebenfalls so nennen und anschließend nicht rechtlich belangt würden. Wie das Amtsgericht mitteilte, war mit dem Strafbefehl eine Geldstrafe in Höhe 80 Tagessätzen festgesetzt worden – in Summe 20.000 Euro.

Müllers Anwalt Oliver Srocke begrüßte gegenüber dem SPIEGEL den Erlass des Strafbefehls als wichtiges Signal und betonte, dass der Versuch Brandners, sich als Märtyrer der Meinungsfreiheit zu inszenieren und seine Hetze als zulässige Kritik zu kaschieren, »klar gescheitert« sei. Bereits im Zivilverfahren habe Brandner versucht, den Gerichten ein stark verharmlosendes Begriffsverständnis von »Faschismus« unterzujubeln, so Srocke, was zur Folge hätte, dass jede Person ohne jeden Anhaltspunkt entsprechend bezeichnet werden dürfte.

»Die Attacken gegenüber Frau Müller sind nichts als unzulässige Diffamierungen einer Journalistin, die seit Jahren sachlich und rechtskonform über die AfD berichtet, und das auch noch durch einen Parteivorstand und Bundestagsabgeordneten.« Sie dienten allein der persönlichen Herabwürdigung von Müller und keiner Sachdiskussion.

Selbst eine Einstufung als Meinungsäußerung entbinde ihn zudem nicht von der Verpflichtung, tatsächliche Anhaltspunkte hierfür zu liefern. Dafür habe er vor den Zivilgerichten auf Hunderten von Seiten nicht den leisesten Ansatzpunkt liefern können.

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