Seit zwei Jahren ist Cannabis in Deutschland teilweise legalisiert. Anders als von Kritikern befürchtet, hat das nicht zu einem sprunghaften Anstieg des Konsums geführt. Das zeigt der am Mittwoch veröffentlichte zweite Zwischenbericht des interdisziplinären Forschungsverbunds Ekocan (Evaluation des Konsumcannabisgesetzes), der damit beauftragt wurde, die Teillegalisierung wissenschaftlich zu begleiten.
Die Expertinnen und Experten hatten bereits im September 2025 einen ersten Zwischenbericht vorgelegt. Das Fazit des Projektkoordinators und Suchtforschers Jakob Manthey lautete damals: »Es passiert kurzfristig relativ wenig.« Ein sprunghafter Anstieg des Konsums oder sonstige gravierende Probleme waren zu der Zeit auch schon nicht erkennbar – folglich war von »keinem dringenden Handlungsbedarf« die Rede.
Für die aktuelle rund 200 Seiten umfassende Analyse griffen die Autoren nach eigenen Angaben auf eine Vielzahl von Primär- und Sekundärdatenquellen zurück, etwa Befragungen und Statistiken. Zudem arbeiteten sie mit zwei selbst durchgeführten Untersuchungen, unter anderem handelte es sich dabei um Befragungen von jungen Konsumentinnen und Konsumenten, Fachkräften im Bereich Suchtprävention sowie Mitgliedern von Strafverfolgungsbehörden.
Seit Einführung des Gesetzes zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG) im April 2024 ist Erwachsenen der Besitz bestimmter Mengen und der Anbau von bis zu drei Cannabispflanzen erlaubt. Außerdem können sich Konsumenten unter strengen Auflagen in Anbauvereinigungen zusammenschließen. Gleichzeitig wurden die Hürden zur Verschreibung von medizinischem Cannabis gelockert.
Vor allem Politiker der Parteien CDU/CSU lehnten das Gesetz mit teils drastischen Worten ab. Die Kritiker befürchteten vorwiegend ausufernden Konsum, Gesundheitsschäden, die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen sowie eine Stärkung der Organisierten Kriminalität.
In dem zweiten Zwischenbericht heißt es nun, es sei generell seit 15 Jahren eine »zunehmende Verbreitung« von Cannabis unter Erwachsenen zu beobachten. Parallel dazu hätten auch die gesundheitlichen Probleme durch den Konsum zugenommen. Dieser Trend scheine sich auch nach der Teillegalisierung fortzusetzen, »wobei ein maßgeblicher, kurzfristiger Einfluss des KCanG auf Basis der bis jetzt zur Verfügung stehenden Daten nicht beobachtet werden konnte«.
Demnach ist auch eine weitere zentrale Befürchtung der Legalisierungskritiker bislang nicht eingetreten: »Nach den verfügbaren Informationen ist die Konsumprävalenz von Cannabis unter Jugendlichen nach der Teillegalisierung stabil oder sogar leicht rückläufig«, heißt es in dem Bericht. Auch hat die Gesetzesänderung – anders als von Kritikern befürchtet – anscheinend nicht zu einer »Verharmlosung« von Cannabis geführt. So sei es »bislang nicht zu einem Rückgang der Risikowahrnehmung des Cannabiskonsums unter Jugendlichen gekommen – tendenziell ist das Gegenteil der Fall«. Ein sprunghafter Anstieg von Konsumproblemen bei Minderjährigen ließ sich laut Bericht ebenso wenig beobachten.
Allerdings hätten sich weniger Jugendliche in sogenannte Frühinterventionsprogramme begeben. Den Grund sehen die Expertinnen und Experten unter anderem darin, dass die Justiz Jugendliche aufgrund der Entkriminalisierung nicht mehr ohne Weiteres zur Teilnahme an solchen Programmen verpflichten kann. Sie fordern daher eine besser koordinierte Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure im Rahmen der neuen Gesetzgebung.
Schwarzmarkt wurde wohl »partiell zurückgedrängt«
Und wie sieht es mit der Organisierten Kriminalität im Zusammenhang mit Cannabis aus? Immerhin sollte die Teillegalisierung den Schwarzmarkt schwächen, so ein maßgebliches Ziel. Tatsächlich zeigt sich in dem Bericht primär eines: Es ist kompliziert. Zum einen sei es für eine abschließende Einschätzung noch »deutlich zu früh«, zum anderen sei die Fragestellung »keineswegs trivial«. Die vorläufige Einschätzung lautet dennoch: »Aufgrund der beschriebenen Entwicklungen auf dem Cannabismarkt ist davon auszugehen, dass es gelungen ist, den Schwarzmarkt partiell zurückzudrängen. Immer mehr Konsumierende greifen auf die nunmehr (im Prinzip) legalen Bezugsquellen zurück.«
Allerdings gebe es erste Hinweise darauf, dass kriminelle Akteure versuchten, am legalen Cannabismarkt teilzunehmen. Strafverfolgungsbehörden monierten auch, dass der Verfolgungsdruck auf die cannabisbezogene Organisierte Kriminalität zurückgegangen sei. Dies liege unter anderem daran, dass der Einsatz verdeckter Ermittlungsmaßnahmen durch das Gesetz eingeschränkt worden sei. Insgesamt bewerteten Mitglieder der Strafverfolgungsbehörden das KCanG daher als eher negativ.
Fakt ist jedoch laut Bericht auch: Das Gesetz hat zur quantitativ bedeutsamsten Entkriminalisierung in der Geschichte der Bundesrepublik geführt. Davon profitieren primär einfache Konsumenten, denn die meisten Verfahren bezogen sich in der Vergangenheit auf sogenannte »konsumnahe Delikte«.
Medizinalcannabis boomt
Seit der Teillegalisierung kann Medizinalcannabis wie ein reguläres Arzneimittel verschrieben werden. Onlineanbieter vermitteln Privatrezepte nach wenigen Klicks – der Import von Cannabisblüten ist von 2024 auf 2025 um nahezu 200 Prozent gestiegen. In dem Ekocan-Bericht heißt es, in Deutschland habe sich somit der größte prinzipiell legal-kommerzielle Cannabismarkt Europas entwickelt.
Offenbar ist für viele Konsumentinnen und Konsumenten der Übergang zwischen medizinischer Nutzung und Freizeitkonsum fließend. Aus den Reihen der Union wird schon länger moniert, dass das Cannabis aus der Apotheke offenbar in großem Rahmen zweckentfremdet werde. Wenn es nach Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) geht, soll damit bald Schluss sein: Sowohl die Verschreibung per Videosprechstunde als auch der Onlineversand sollen laut den Reformplänen der Ministerin in Zukunft untersagt sein. Ob eine entsprechende Gesetzesänderung tatsächlich kommt, ist jedoch unklar .
Die Autorinnen und Autoren des Berichts schlagen derartige Schritte jedenfalls nicht explizit vor – obwohl auch sie die Verschreibung ohne klare medizinische Evidenz kritisieren. Vielmehr regen sie an, den Gehalt des Wirkstoffs THC in frei verschreibbaren Cannabisblüten zu begrenzen und Verstöße gegen das Heilmittelwerbegesetz konsequent zu verfolgen.
Woher kommt das Cannabis?
Laut dem Bericht beziehen Konsumenten ihr Cannabis häufig aus der Apotheke, aber auch von Bekannten – sogenannter »Social Supply« – oder sie bauen selbst an. Insgesamt sprächen die Befunde dafür, dass das in Deutschland konsumierte Cannabis in zunehmendem Maße aus grundsätzlich legalen Quellen stamme.
Was der Gesetzgeber eigentlich vorgesehen hatte, aber in der Praxis kaum funktioniert, sind hingegen die Anbauvereinigungen: Bis zum Oktober 2025 wurden laut Bericht nur 366 Anbauvereinigungen genehmigt. Maximal 3,5 Prozent der Konsumentinnen und Konsumenten konnten demnach im Jahr 2025 ihr Cannabis aus einer solchen Vereinigung beziehen. Zudem existieren sie überhaupt nur in der Hälfte aller Landkreise.
Betroffene kritisierten mehrfach, dass die strenge Regulierung der Vereine und bürokratische Hindernisse Gründung und Betrieb in vielen Fällen unpraktikabel machen. In einer Pressemitteilung, die begleitend zum Bericht veröffentlicht wurde, betonen die Ekocan-Experten: »Die nur langsame Verdrängung des Schwarzmarktes könnte durch eine Stärkung der Anbauvereinigungen beschleunigt werden.«
Die langfristigen Auswirkungen der neuen Cannabis-Gesetzgebung sind trotz der intensiven wissenschaftlichen Begleitung noch nicht vollends absehbar. Die bisher dargestellten Ergebnisse seien »vorläufiger Natur«. Die Evaluation soll laut Ekocan noch bis April 2028 laufen.