Justizministerin Hubig will lesbische Mütter besser unterstützen

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) beabsichtigt, lesbische Paare mit Kindern rechtlich besserzustellen. Es gebe derzeit ein langwieriges Adoptionsverfahren, bevor beide Frauen rechtliche Eltern eines Kindes sind, sagte Hubig der »Taz«. Es brauche dringend eine neue gesetzliche Regelung. Daran arbeite ihr Haus. Sie könne sich eine »doppelte Mutterschaft« vorstellen. »Aber wir sind in einer Koalition. Da gehört auch gegenseitige Rücksichtnahme dazu.«

Ampel hatte bereits Pläne

Die Ampelregierung wollte eine »Mitmutterschaft« oder »doppelte Mutterschaft« einführen . Der damalige Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte eine schrittweise Einführung vorgeschlagen und entsprechende Eckpunkte für einen Gesetzentwurf vorgelegt. Diese konnte die Ampel nicht mehr in einer entsprechenden Reform durchsetzen. In der jetzigen Regierung stehen CDU und CSU dem Vorhaben, anders als die SPD, kritisch gegenüber.

Derzeit sei nicht geregelt, was passiere, wenn die biologische Mutter vor Abschluss eines Adoptionsverfahrens sterbe, so Hubig weiter. Das Kind habe dann keine Sicherheit, dass die Partnerin rechtlich elterliche Verantwortung trage. »Das sind große Belastungen«, betonte die Ministerin.

Es gehe auch um die Rechte des biologischen Vaters, so Hubig. Diese spielten bei Samenbanken keine Rolle, weil der genetische Vater in diesen Fällen kein rechtlicher Vater des Kindes werden könne.

Nicht auf Bundesverfassungsgericht warten

Bei privaten Samenspenden, sogenannten Becherspenden, sei das anders. In solchen Fällen komme es auf die konkrete Konstellation an. Das seien schwierige Fragen, »über die wir uns vertieft Gedanken machen müssen«, so die Ministerin.

Sie wünsche sich zügige Entscheidungen der Bundesregierung, noch bevor diese möglicherweise vom Bundesverfassungsgericht zum Handeln aufgefordert werde. Derzeit sind dort mehrere Fälle betroffener Frauen anhängig.

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