Entscheidungen der Gerichte ebnen den Weg für Abschiebungen nach Syrien. Nach SPIEGEL-Informationen haben inzwischen mehrere Verwaltungsgerichte geurteilt, dass für arbeitsfähige Männer unter bestimmten Umständen kein sogenanntes Abschiebungsverbot gilt.
Demnach hat das Verwaltungsgericht Augsburg entschieden, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) habe einem syrischen Straftäter zu Recht den Flüchtlingsschutz entzogen. Er war unter anderem wegen Vergewaltigung und Brandstiftung zu fast zwölf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Auch wenn die Lage in Syrien nach dem Sturz von Diktator Baschar al-Assad weiter angespannt sei, so das Gericht, gebe es Gebiete, in denen dem Mann sehr wahrscheinlich keine Gefahr drohe. Im Fall eines Mehrfachstraftäters aus Syrien kam das Gericht zu derselben Überzeugung.
Auch andere Gerichte haben inzwischen geurteilt, dass nicht für alle syrischen Asylbewerber pauschal ein Abschiebungsverbot gelte. So befand das Verwaltungsgericht Köln, ein Mann aus dem kurdischen Nordostsyrien müsse in seiner Heimat keine Verfolgung oder willkürliche Gewalt fürchten. Der deutsche Staat könne durch Rückkehrhilfen dafür sorgen, dass er für einige Zeit seinen Lebensunterhalt sichern könne.
Ähnlich sah es das Verwaltungsgericht Berlin im Fall eines Syrers, dem das Bamf den Flüchtlingsstatus aberkannt hatte. In seiner Heimat, der Provinz Idlib, seien Zivilisten keiner ernsten Bedrohung mehr ausgesetzt, hielt das Gericht in einem Eilverfahren fest. Zwar herrsche in Syrien Armut. Als junger, gesunder Mann könne er dennoch seine elementarsten Bedürfnisse befriedigen.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat angekündigt, noch in diesem Jahr eine Vereinbarung mit Syrien treffen zu wollen, um nach 14 Jahren wieder in das Land abschieben zu können. Zunächst soll es um Straftäter gehen.