Zwar will die schwarz-rote Koalition Frauen besser vor Gewalt schützen, doch das wird offenbar noch dauern: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) plant keine schnelle Anpassung des Mordparagrafen, um sogenannte Femizide härter zu bestrafen.
»Eine Änderung des Mordparagrafen ist anspruchsvoll. Das ist ein bisschen wie eine OP am offenen Herzen«, sagte Hubig dem Magazin »Focus«.
Hubig: Harte Strafe für »männliches Besitzdenken«
Zum geltenden Mordbestand gibt es laut Hubig bereits eine ausgefeilte Rechtsprechung. »Jede Änderung des Gesetzes will gut überlegt sein, damit sie nicht das Gegenteil bewirkt von dem, was beabsichtigt ist«, sagte die Justizministerin.
»Wenn ein Mann eine Frau tötet, nur weil sie sich von ihm getrennt hat, kann das schon heute als Mord bestraft werden«, sagt Hubig. »Das ist auch richtig so: Wer aus männlichem Besitzdenken tötet, muss hart bestraft werden.«
Fast ein Femizid pro Tag
Mädchen und Frauen werden in Deutschland häufig Opfer von Gewalt: Im Jahr 2023 wurden 360 weibliche Personen getötet, wie aus einem Lagebild des Bundeskriminalamts hervorgeht, das geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten erfasst. Demnach gab es fast jeden Tag des Jahres einen Femizid.
Union und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag auf einen besseren strafrechtlichen Schutz für Frauen geeinigt.
Zuletzt gab es immer wieder Forderungen, dafür auch den Mordparagrafen 211 im Strafgesetzbuch um das Merkmal Femizid zu ergänzen, wenn also Frauen wegen ihres Geschlechts getötet werden.
Bisher gelten Mordlust, Habgier, Heimtücke, die Verdeckung einer anderen Straftat, die Befriedigung des Geschlechtstriebs und sonstige niedrige Beweggründe als Mordmerkmale. Dafür ist lebenslange Haft vorgesehen.