Sächsischer Landtag stimmt für Reform von ARD und ZDF

Eine geplante Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland hat eine entscheidende Hürde genommen: Eine Mehrheit im sächsischen Landtag aus CDU, SPD, Grünen und Linken machte den Weg für das Vorhaben frei.

Die Zustimmung weiterer Länder steht noch aus, gilt aber als Formsache, da viele Bundesländer bereits in Aussicht gestellt haben, dass sie den Vertrag annehmen werden.

Die Abstimmung in Sachsen blieb bis zuletzt offen. AfD und das Bündnis Sahra Wagenknecht hatten schon im Vorfeld signalisiert, den Reformstaatsvertrag geschlossen abzulehnen. Da die Linken sich enthalten wollten, hatten die Befürworter des Vertrags von CDU, SPD und Grünen keine Mehrheit, es gab eine klassische Pattsituation.

Ziel: mehr digitale Angebote

Nach einer Debatte, bei der alle Fraktionen des Parlaments auch kritische Worte für den Vertrag fanden, beantragte die CDU eine halbstündige »Überlegenspause«. Die Linken nutzen die Pause, um ihre Position zu überdenken. Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) ergriff noch einmal persönlich das Wort und warb für die Reformen.

Der Vertrag soll ARD, ZDF und Deutschlandradio schlanker und moderner machen. Vorgesehen sind weniger Radio- und Fernsehprogramme, eine engere Zusammenarbeit der Sender und mehr Freiraum für digitale Angebote. Die Länder wollen damit Doppelstrukturen abbauen und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk an veränderte Nutzungsgewohnheiten anpassen.

Weg für Reform frei

Sachsens Abstimmung galt als entscheidend. Mit dem Ja des Landtags ist nun praktisch sichergestellt, dass die Reform umgesetzt werden kann. Es wird erwartet, dass auch die anderen Länder zustimmen.

Die öffentlich-rechtlichen Sender haben bereits begonnen, Reformen umzusetzen, etwa durch mehr Zusammenarbeit und den Abbau von Doppelstrukturen. Vertreter von ARD und ZDF betonten, dass die Maßnahmen dazu beitragen sollen, das Angebot zukunftsfest zu machen und besser an digitale Nutzungsgewohnheiten anzupassen.

Die Reform selbst regelt zunächst den Auftrag und die Struktur der Sender. Über eine mögliche Erhöhung wird weiterhin separat entschieden. Die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hatte empfohlen, den Beitrag ab 2025 anzuheben, einige Bundesländer wollten aber erst Reformen umgesetzt sehen, bevor sie zustimmen.

Da sich die Länder nicht einigten, soll das Bundesverfassungsgericht voraussichtlich 2026 endgültig darüber urteilen. Bis dahin bleibt die Finanzierung der Sender gesichert.

Verwandte Artikel

Next Post