Eigentlich hatte sich Volkswagen im Dieselskandal mit den Versicherern und zwei ehemaligen Vorstandsmitgliedern auf einen Vergleich geeinigt. Nun muss sich der Autobauer noch einmal die Zustimmung der Aktionäre einholen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den entsprechenden Beschluss der Hauptversammlung 2021 für nichtig erklärt.
Die Begründung: VW habe die Aktionäre in der Tagesordnung nicht ausreichend darüber aufgeklärt, dass damit ein Verzicht auf Ansprüche gegenüber allen anderen Vorständen verbunden sei. VW hatte sich mit den Versicherern auf eine Zahlung von 270 Millionen Euro geeinigt. Anlegerschutzvereinigungen hatten die Beschlüsse angefochten.
Muss Winterkorn höhere Summe zahlen?
»Der BGH hat heute die Aktionärsrechte gestärkt«, wird Oliver Wilken in einer Mitteilung der Kanzlei Wilken Rechtsanwälte zitiert. Die Kanzlei war gegen die Beschlüsse der VW-Hauptversammlung vorgegangen. Eine unklare oder unbestimmte Beschreibung von Tagesordnungspunkten genüge nicht den gesetzlichen Anforderungen, heißt es in der Mitteilung weiter.
Im Juni 2021 hatte die Volkswagen AG Vergleiche mit ihrem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden, einem weiteren Ex-Vorstandsmitglied und den Managerhaftpflicht-Versicherern abgeschlossen, um mögliche Schadensersatz- und Versicherungsansprüche zu klären, heißt es in einer Mitteilung des BGH .
In der gleichen Hauptversammlung wurden auch die Vergleiche mit dem ehemaligen Vorstandschef Martin Winterkorn und einem weiteren früheren Vorstand abgesegnet. Winterkorn sollte 11,2 Millionen Euro zahlen. Auch dagegen hatten die Anlegerschützer geklagt. Laut BGH muss das Oberlandesgericht Celle darüber noch einmal verhandeln. Hier sei die Begründung zu dürftig gewesen, ob sich die ehemaligen Manager wirklich keine höheren Summen leisten konnten.
Die beiden einstigen Vorstandsmitglieder hätten VW zufolge ihre Sorgfaltspflichten im Kontext des Dieselskandals fahrlässig verletzt. Der Konzern wirft ihnen vor, Anhaltspunkte für den Einsatz unzulässiger Softwarefunktionen von Dieselmotoren nicht zum Anlass einer unverzüglichen Aufklärung genommen zu haben.
Warum VW noch lange mit dem Dieselskandal zu kämpfen haben wird, lesen Sie hier .