So holen Sie das meiste aus Ihrer Altersvorsorge raus

In diesem Jahr wird sich die private Altersvorsorge wesentlich verändern, wenn es nach den Plänen der Bundesregierung geht. Statt eines komplizierten und teuren Riester-Vertrags und starrer, teurer Strukturen bei sogenannten Rürup-Verträgen werden viele Leute das neue Altersvorsorgedepot entdecken können, das ab 2027 an den Start gehen soll .

Drei Arten von Sparern

Dabei lassen sich die Sparerinnen und Sparer in drei Gruppen einteilen, die je nachdem, wie ihre Lebenssituation ist, unterschiedlich reagieren sollten:

  • Für viele, die endlich handeln müssen, um nicht stark eingeschränkt oder gar arm im Alter zu sein, können die neuen Regeln eine deutliche Verbesserung darstellen. Sparen mit günstigen ETFs wird möglich, kostentreibende Versicherungslösungen wären nicht mehr vorgeschrieben, um beim Sparen vom Staat gefördert zu werden .

  • Manche der Millionen Sparerinnen und Sparer, die ihren Riester-Vertrag bald ausgezahlt bekommen, sollten dies noch so lange herauszögern, wie es der Vertrag und der Anbieter eben zulässt. Mindestens bis 2027. Und prüfen, ob und wie sie von künftigen Auszahlregeln des geplanten Gesetzes bei neuen Verträgen profitieren können. Ein einfacher Wechsel soll möglich sein, wenn es nach dem aktuellen Gesetzentwurf geht. Zu warten und dann zu wechseln, kann deutlich mehr Geld versprechen.

  • Und etliche Hunderttausend Riester-Sparerinnen und -Sparer sollten vorläufig an ihren alten Verträgen festhalten. Insbesondere, wenn sie mehrere Kinder haben. Die alten Verträge garantieren Ihnen in diesem Fall viel mehr Förderung als das geplante neue Modell.

Die Regierung ist zwar ziemlich einig und einigermaßen wild entschlossen, das Altersvorsorgedepot an den Start zu bringen, aber vor Januar 2027 wird das nichts.

Erste Zielgruppe

Wenn Sie noch keinen Vertrag haben, gilt aktuell: abwarten und Tee trinken. Packen Sie Ihre gedachte Sparrate auf ein Tagesgeldkonto und warten Sie den Gesetzgebungsprozess ab. Derzeit gibt es fürs Tagesgeld bis zu 2,9 Prozent Zinsen .
Dann können Sie im nächsten Jahr hoffentlich aus einem ordentlichen Angebot auswählen und leichter loslegen. Sie können das Geld natürlich auch in einem ETF auf Ihrem Depot parken. Bei den Kursschwankungen bleibt fürs Rüberschicken in Ihr neues Altersvorsorgedepot 2027 dann aber natürlich ein ordentliches Kursrisiko. Sie legen ja dann für ein Jahr an, und nicht, wie ich immer empfehle, für 15 Jahre.

Kommt alles wie geplant und gehen Neobroker, Banken und Fondsgesellschaften 2027 zügig mit den neuen, kostengünstigen Produkten an den Start, stehen Sie in der Pole-Position. Und sollte die geplante neue Angebotsvielfalt nicht so recht passen, machen Sie mit Ihrem ETF-Sparplan fürs Depot weiter.

Zweite Zielgruppe

Sie sind einer von Millionen Boomern, und demnächst müssen Sie entscheiden, wie Sie Ihren Riester-Vertrag auszahlen lassen wollen. Ihre Optionen:

  • Die klassische, aber oftmals finanziell nachteilige Variante: Sie lassen sich das Ersparte komplett als Rente oder bei einem Fonds- und Banksparplan als Auszahlplan mit anschließender Rente ab 85 auszahlen. Die Rente ab 85 garantiert lebenslange Zahlungen, kostet aber extra. Gut ist das Modell, wenn überhaupt, bei einer möglichst hohen Rentengarantie oder einem hohen Rentenfaktor. Und lohnend vor allem dann, wenn Sie sehr alt werden.

  • Wollen Sie sich einen Teil des Geldes sofort auszahlen lassen? 30 Prozent Sofortauszahlung sind zu Rentenbeginn möglich. Der Rest wird dann als Auszahlplan oder als Rente ausgezahlt (siehe oben). Achten Sie bitte darauf, dass der Rentenstart mit 30 Prozent Auszahlung erst in einem Jahr stattfindet, in dem Sie kein hohes Arbeitseinkommen mehr beziehen. Denn die Auszahlung müssen Sie versteuern. Und wenn Sie in dem gleichen Jahr noch verdienen, landen Sie mit Gehalt und Riester-Auszahlung oft im Spitzensteuersatz. Dann kassiert der Staat unnötig viel von Ihrem Ersparten.

  • Oder, meine Empfehlung: Sie verzögern die Auszahlung Ihres Riester-Vertrags ins Jahr 2027 und schauen, welches der alten und neuen Auszahlungsmodelle für Sie besonders passend und attraktiv ist. Vielleicht bietet ja die eine oder andere Fondsgesellschaft oder ein Neobroker für Ihren alten Riester-Vertrag nach dem neuen Gesetz einen quasi sofort beginnenden Auszahlplan mit niedrigen Kosten an. Dann bekommen Sie gleich mehr ausgezahlt – aber nur bis 85.

  • Mancher mit einer selbst bewohnten Immobilie oder in einer Genossenschaft kann das Riester-Ersparte auch dort nutzen, aber das ist noch kompliziert. Hier finden Sie die Details. 

Dritte Zielgruppe

Sie haben den Riester-Vertrag vor allem wegen der tollen Familienförderung abgeschlossen. Für sich und Ihre zwei Kinder unter 20 können Sie jährlich 775 Euro Förderung einstreichen. Wenn Sie wenig genug verdienen, also brutto weniger als 20.875 Euro, reichen dafür 60 Euro Eigenbeitrag im Jahr, fünf Euro im Monat. Bei drei Kindern liegt die Einkommensgrenze für diesen Renditeturbo bei 28.375 Euro. Dann hätten Sie nach einem Jahr mit 1075 Euro Förderung und 60 Euro Eigenbeitrag insgesamt 1135 Euro auf dem Sparvertrag. Ist Ihr Einkommen höher, müssen Sie mehr Eigenbeitrag zahlen, bekommen aber nicht mehr Förderung. Zugegeben – eine besondere Lösung. Das Leben mit Kindern und so wenig Einkommen klappt in der Praxis nur, wenn der Partner oder die Partnerin finanziell auch für die Kinder einsteht.

Ein Riester-Vertrag mit so hoher Förderung ist unter Renditegesichtspunkten ziemlich unschlagbar, selbst wenn der Finanzdienstleister, der Ihnen den Riester-Vertrag verkauft hat, dann nur magere zwei Prozent Rendite für Sie als Kunde erwirtschaftet. Und der Reformplan stellt für diese Haushalte eine Verschlechterung dar.

Meine Finanztip-Kollegin hat ausgerechnet, dass Sie als einkommensarme Sparerin oder Sparer nach dem neuen Modell 970 Euro im Jahr (statt bisher 60 Euro) selbst einzahlen müssten, um die 775 Euro Förderung mit zwei Kindern zu erhalten. Für 2,5 Millionen Riester-Verträge von Sparerinnen und Sparern wurden 2024 Kinderzulagen gezahlt. Diese Gruppe von Haushalten sollte also vor einem Wechsel besonders genau hinschauen.

Fazit hier: Haben Sie zwei Kinder oder mehr, sollten Sie auch 2026 noch einen Riester-Vertrag abschließen, um für die kommenden Jahre – vielleicht sogar Jahrzehnte – die Förderung mitzunehmen. Gehen die Kinder aus dem Haus, Sie bekommen kein Kindergeld mehr und die Förderung fällt deshalb weg, können Sie Ihren Riester-Vertrag nach den aktuellen Plänen immer noch ins neue Altersvorsorgedepot überführen und dort weitersparen. Sie müssen natürlich nicht.

Warum das neue Altersvorsorgedepot?

Das geplante Altersvorsorgedepot und die dazu gehörende Reform ist vor allem deshalb wichtig, weil Riester gescheitert ist . Das hatte zwei Gründe.

Der eine Grund: Die Riester-Regeln sind deutlich zu bürokratisch und haben auch dazu geführt, dass Sparer nach Jahren plötzlich Hunderte Euro an Förderung zurückgeben mussten. 1,5 Millionen Riester-Sparerinnen waren 2010 und 2011 hier betroffen. Sparerinnen und Sparer hatten ihren Riester-Vertrag nicht verstanden, nicht richtig eingezahlt und die Förderung nicht richtig mitgenommen.

Der andere Grund: Die Anbieter haben die alten Riester-Regeln ausgenutzt, um für sich eine besonders große Scheibe vom Vorsorge-Kuchen der Sparer abzuschneiden. Riester war eine Art Selbstbedienungsladen für Anbieter und ihre Vertriebsmannschaften. Meine Kollegen von Finanztip haben hochgerechnet, dass bis heute mehr als zwei Milliarden Euro der staatlichen Zulagen direkt in der Tasche der Versicherer und Fondsgesellschaften gelandet sind. Die hohen Kosten haben die Kunden frustriert, zu Millionen von Kündigungen und zum Scheitern des Projekts geführt.

Anbieter jammerten einerseits, wie kompliziert das Produkt sei, andererseits führten sie ihre Kunden systematisch hinter die Fichte, wie ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) gegen die Allianz zeigt. Der BGH hat geurteilt , dass die Allianz die erste Kundengeneration bei ihren Riester-Fondspolicen von 2001 bis 2006 systematisch unzulässig benachteiligt hat (10. Dezember 2025, Az. IV ZR 34/25). Der Versicherer hatte eine Klausel in den Vertrag geschrieben, nach der er die Berechnungsgrundlage für die Rente der Kunden ändern kann, wenn der Kapitalmarkt schlecht läuft, sie aber nicht wieder anpassen muss, wenn’s wieder besser geht.

Schon 2004 hatte der Bankensenat des Bundesgerichtshofs den Sparkassen für Prämiensparverträge ins Stammbuch geschrieben, dass eine solche Anpassung von Vertragsbedingungen nach Gutsherrenart unzulässig ist. Vielleicht haben die Versicherungsjuristen der Allianz das Bankenurteil sogar gelesen und deshalb ab 2007 die Klauseln bei ihren Versicherungsfondspolicen zugunsten der Kunden angepasst. Mit den Bestandskunden mit nachteiligen Klauseln wurde selbstverständlich nicht gesprochen.

Zurück zum geplanten Altersvorsorgedepot: Als Journalist sollte ich nicht glauben und hoffen, sondern analysieren und wissen. Ganz ohne Glauben komme ich an dieser Stelle aber nicht mehr weiter. Schließlich ist das Gesetz noch nicht beschlossen.

Ich glaube aber, dass der Gesetzentwurf zum Altersvorsorgedepot – wenn umgesetzt – einen tatsächlichen Neustart der geförderten privaten Altersvorsorge ermöglicht. Und ich hoffe, dass der aktuelle Gesetzentwurf in den kommenden Monaten nur noch verbessert wird und die Aussichten auf einen wirklichen Neustart weiter hebt.

Elf Regeln für die neue Altersvorsorge
Was macht den Gesetzentwurf konkret aus:

  1. Gefördertes Sparen fürs Alter wird endlich auch mit günstigen, marktbreiten, weltweit anlegenden ETFs möglich. Und ohne die bisherige Riester-Beitragsgarantie, die zwar eine gute Idee war, aber an der Praxis gescheitert ist. Möglich sind Fonds und Anleihen, aber keine Einzelaktien, keine Zertifikate und auch keine Kryptoanlagen.

  2. Anbieter wie die Neobroker können mit ihren günstigen Kostenstrukturen bessere Angebote für die geförderte Altersvorsorge machen.

  3. Die Möglichkeit für die Auszahlung des Guthabens aus diesem Altersvorsorgedepot wird viel flexibler sein als bei alten Riester-Verträgen. Kunden können ab 2027 für die Auszahlung auf eine bis dato verpflichtende lebenslange Rente verzichten. Möglich wird auch ein günstiger Auszahlplan, der nur bis zum 85. Geburtstag reicht. Dann gibt es bis dahin mehr Geld, aber anschließend keins mehr. Wenn Sie sehr alt werden, wäre anderseits die Rente lukrativer.

  4. Die Förderung wird vereinfacht. Insgesamt können maximal 1800 Euro gefördert eingezahlt werden. Für die ersten 1200 eingezahlten Euro gibt es jeweils 30 Cent Zuschuss, für die danach kommenden 600 Euro noch 20 Cent, maximal also 480 Euro. Für jedes Kind gibt es zusätzlich bei den ersten 1200 Euro jeweils 25 Cent Förderung für jeden eingezahlten Euro, also maximal 300 Euro.

  5. Ihre Einzahlung und die Förderung werden zu Ihrem Einkommen addiert und geschaut, wie viel Steuern Sie dafür zahlen müssten. Ist die Steuererstattung höher als die Förderung, bekommen Sie vom Finanzamt zusätzlich Geld zurück. Das lohnt sich vor allem für Besserverdiener.

  6. Wenn Sie das Altersvorsorgedepot vor dem 25. Geburtstag eröffnen, gibt es einmal 200 Euro obendrauf.

  7. Kunden können Riester-Verträge einfach zu einem neuen Altersvorsorgedepot mitnehmen – bei ihrem bisherigen Anbieter oder einem neuen.

  8. Nach fünf Jahren Laufzeit können Sie jederzeit kostenlos von einem Anbieter zum nächsten, von einem Altersvorsorgeprodukt zum nächsten wechseln.

  9. Steuern fallen erst an, wenn Sie das Geld nach dem 65. Geburtstag als lebenslange Rente oder in einem Auszahlungsplan entnehmen. Deshalb entwickelt sich das Vermögen im Altersvorsorgedepot sogar besser als in einem klassischen Depot bei gleicher Rendite aus dem Kapitalmarkt .

  10. Mit der Auszahlung müssen Sie spätestens zum 70. Geburtstag begonnen haben.

  11. Wollen Sie vor der Rente an Ihr Geld, geht das, dann müssen Sie aber Steuern nachzahlen und auch die staatliche Förderung wird wieder einbehalten.

Was gibt es noch zu kritisieren:
Na ja, die Förderung für ärmere Haushalte ist deutlich weniger attraktiv als bei Riester. Da hatte sogar das FDP-Finanzministerium beim ersten Anlauf zu einem Altersvorsorgedepot in der Ampelkoalition mehr Förderung im Plan .
Nicht nachvollziehbar ist auch, dass der Gesetzgeber den Anbietern weiterhin Kosten bis zu 1,5 Prozent vom angelegten Kapital erlauben will. Das ist zwar billiger als bei Riester, aber immer noch viel zu teuer. Klassische marktbreite, weltweite ETF kosten heute nur 0,2 Prozent im Jahr. In Skandinavien oder in den USA geht es sogar noch preiswerter.

Das muss also geändert werden. Für solche Verbesserungen ist das Gesetzgebungsverfahren da.

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