Neue weltweite Trump-Zölle in Kraft getreten

Die zusätzlichen weltweiten US-Einfuhrzölle sind in Kraft getreten. Die Zollbehörde hatte erklärt, sie erhebe die neuen Einfuhrabgaben von Dienstag an. US-Präsident Donald Trump hatte zunächst eine Höhe von zehn Prozent in Aussicht gestellt und ein entsprechendes Dekret unterschrieben. Später kündigte Trump einen neuen Zollsatz von 15 Prozent an.

Der Nachrichtenagentur Bloomberg zufolge lag bis Dienstag um 0:01 Uhr Washingtoner Zeit jedoch keine offizielle Anweisung vor, die Rate tatsächlich zu erhöhen. »Wirksam geworden ist damit zunächst nur der Basissatz, während im Hintergrund bereits an der nächsten Stufe gearbeitet wird«, heißt es in dem Bericht . Ein Zeitpunkt für die Einführung des höheren Satzes stehe noch nicht fest. Auch die Nachrichtenagentur AFP berichtete, bislang sei noch kein entsprechendes Dekret über die 15 Prozent unterzeichnet. Die Nachrichtenagentur Reuters schrieb dagegen in einem Bericht zunächst: »Die Erhebung der neuen Zölle in Höhe von 15 Prozent begann am Dienstag um Mitternacht.«

Für die neuen Sonderzölle beruft sich Trump auf ein Handelsgesetz aus dem Jahr 1974 – ein nie angewendetes Gesetz, das sogar sein eigenes Team vor Monaten als irrelevant abgetan hatte. Der Regelung zufolge laufen die Maßnahmen nach 150 Tagen aus, wenn der Kongress nicht für eine Verlängerung stimmt. Laut Gesetz sind die neuen Aufschläge also bis zum 24. Juli befristet.

Wackelt die Grundlage der neuen Zölle?

Der Oberste Gerichtshof der USA hatte zuvor die meisten der bisherigen Sonderzölle für unrechtmäßig erklärt . Das von Trump bemühte Notstandsgesetz ermächtige den Präsidenten nicht zur Verhängung von Zöllen, entschieden die Richter am Freitag. Hierfür sei der Kongress zuständig, urteilten die Richter. Die US-Zollbehörde teilte daraufhin am Sonntagabend mit, die bisherigen Zölle auf Basis des sogenannten International Emergency Economic Powers Act von Dienstag an nicht mehr zu erheben. Sie sahen Sätze zwischen 10 und 50 Prozent auf Einfuhren vor. Mit FedEx hat nun das erste große Unternehmen eine Klage auf Rückerstattung gezahlter Trump-Zölle angekündigt.

Die neuen Sonderzölle wiederum sollen rein rechtlich ein Problem lösen, das womöglich gar nicht existiert: eine Zahlungsbilanzkrise der USA. Damit sind sie potenziell anfällig für neue juristische Auseinandersetzungen. So erlaubt es Abschnitt 122 des Trade Act von 1974 dem Präsidenten, Zölle auf alle Länder zu erheben, allerdings um »große und schwerwiegende« Zahlungsbilanzdefizite und »grundlegende internationale Zahlungsprobleme« zu beheben.

Laut der ehemaligen ersten stellvertretenden Geschäftsführerin des Internationalen Währungsfonds, Gita Gopinath, ist das aber nicht der Fall. »Wir sind uns alle einig, dass die USA nicht mit einer Zahlungsbilanzkrise konfrontiert sind, bei der Länder einen exorbitanten Anstieg der internationalen Kreditkosten erleben und ihre Zahlungsfähigkeit verlieren«, sagte sie Reuters.

Trump hatte argumentiert, dass ein ernstes Zahlungsbilanzdefizit in Form eines jährlichen US-Handelsdefizits von 1,2 Billionen Dollar und eines Leistungsbilanzdefizits von vier Prozent des Bruttoinlandsprodukts sowie einer Umkehrung des Primäreinkommensüberschusses der USA bestehe.

Gopinath dagegen argumentierte, dass auch ein Negativsaldo beim Primäreinkommen der USA kein Beweis für ein großes und ernstes Zahlungsbilanzproblem sei. Sie führte den Negativsaldo auf einen starken Anstieg der ausländischen Käufe von US-Aktien und risikoreichen Vermögenswerten in den vergangenen zehn Jahren zurück, die in diesem Zeitraum eine bessere Performance als ausländische Aktien erzielten.

Ein Primäreinkommensüberschuss entsteht, wenn ein Land mehr Erwerbs- und Vermögenseinkommen aus dem Ausland erhält, als es ins Ausland leistet.

Lesen Sie hier mehr zum Thema: Warum Deutschland der große Verlierer von Trumps Zollchaos sein könnte .

Verwandte Artikel

Next Post