Projektion von Habeck am Siegestor löst Bußgeld aus

Die Grünen projizierten im Bundestagswahlkampf ein Konterfei ihres Kanzlerkandidaten Robert Habeck an das Siegestor in München – hatten dafür aber gar keine Genehmigung. Das Kreisverwaltungsreferat München hat dafür nun eine Geldbuße von knapp 7000 Euro verhängt. Die Bescheide seien diese Woche verschickt worden, teilte die Behörde mit. Die Betroffenen könnten diese anfechten und einer gerichtlichen Überprüfung unterstellen.

»Bündniskanzler« stand im Januar 2025 unter dem Konterfei von Habeck, »Ein Mensch. Ein Wort« lautete die Unterzeile. Die Partei hatte die Wahlwerbung mit einem Beamer eine Stunde lang auf das Siegestor in München geworfen. Die Polizei hatte die Projektion beendet.

Die Geldbuße von 6948 Euro müssten sich die Partei und die Werbeagentur teilen, für die Grünen falle mit über 4000 Euro der größere Teil an, so die Behörde. Den Betroffenen werde vorgeworfen, Wahlwerbung außerhalb der dafür vorgesehenen Flächen betrieben und die denkmalschutzrechtlichen Bestimmungen missachtet zu haben. Bei der Festlegung des Betrages sei die bundesweite Beachtung der Lichtprojektion besonders berücksichtigt worden.

Wovon hängt ab, wie wir wählen? Der Politikwissenschaftler Kai Arzheimer im Interview .

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