»Haben es hier nicht mit einem Kleingartenverein zu tun«

Die Staatsanwaltschaft hat im »Sommermärchen«-Prozess gegen den Deutschen Fußball-Bund (DFB) eine Bußgeldzahlung in Höhe von 270.000 Euro gefordert. Sie wirft dem DFB vor, rund 2,7 Millionen Euro Steuern hinterzogen zu haben und sieht einen »besonders schweren« Fall, in dem eine »recht hohe kriminelle Energie« stecke.

Das stellte die Anklage in ihrem Plädoyer fest. Nach 33 Verhandlungstagen vor dem Landgericht Frankfurt wird am Mittwoch ein Urteil verkündet.

»Wir haben es hier nicht mit einem Kleingartenverein zu tun, sondern mit dem größten Sportverband der Welt«, sagte Oberstaatsanwalt Jesco Kümmel beim Rückblick auf das mittlerweile knapp zehn Jahre dauernde Gesamtverfahren. »Der DFB hat sich nicht sonderlich mit Ruhm bekleckert und mehr als unglücklich agiert.«

Zugang zu Akten erschwert

Kümmel warf dem DFB vor, den Ermittlern den Zugang zu wichtigen Akten erschwert zu haben. »Einige Unterlagen sind an uns erst verspätet oder auf mehrfaches Drängen herausgegeben worden«, monierte der Oberstaatsanwalt.

Bei einer Akte habe es sogar eines Durchsuchungsbeschlusses bedurft. »Das ist schon sehr verwunderlich«, sagte Kümmel. Zudem seien diverse Ermittler »zu Unrecht mit Strafanzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerden überzogen worden«, kritisierte Kümmel. »Das strikte Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden hat einigen Leuten, Verfahrensbeteiligten insbesondere, nicht in den Kram gepasst.«

Die DFB-Verteidiger wiesen den Vorwurf der Steuerhinterziehung rund um die Heim-WM 2006 bisher vehement zurück. Am Montagnachmittag wird sich die Verteidigung noch einmal dazu äußern.

Worum es in dem Fall geht

Im Kern geht es um eine DFB-Zahlung von 6,7 Millionen Euro an den Weltverband Fifa aus dem April 2005. Diese Summe wurde auf ein Konto von Robert Louis-Dreyfus weitergeleitet und entsprach den zehn Millionen Schweizer Franken, die Franz Beckenbauer 2002 von dem französischen Unternehmer erhalten hatte. Mehr dazu erfahren Sie hier .

Der DFB verschleierte die Rückzahlung des Darlehens als Beitrag zu einer geplanten WM-Eröffnungsgala, die später abgesagt wurde, und deklarierte diese ein Jahr später als Betriebsausgabe.

Ursprünglich waren in dem Prozess die früheren DFB-Spitzenfunktionäre Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt angeklagt. Das Verfahren gegen alle drei Beschuldigten, die die Vorwürfe stets strikt zurückgewiesen hatten, wurde jeweils gegen eine Geldauflage endgültig eingestellt.

Ex-DFB-Präsident Theo Zwanziger und Ex-Generalsekretär Horst R. Schmidt

Foto: Arne Dedert / dpa

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