Seit der fristlosen Entlassung von Patricia Schlesinger beim RBB stritten sich die Ex-Intendantin und der Sender um etwaige Zahlungen. Während Schlesinger vom RBB die Zahlung eines Ruhegeldes forderte, pochte der Sender seinerseits auf Schadensersatz sowie eine Rückzahlung in Millionenhöhe .
Nun hat das Berliner Landgericht entschieden, dass der Sender Schlesinger ein Ruhegeld in Höhe von rund 18.400 Euro zahlen muss – zunächst offenbar nur für einen Monat, wie unter anderem die »FAZ« berichtet.
Der Skandal hatte im Sommer 2022 den öffentlich-rechtlichen Rundfunk erschüttert. Es kamen damals Vorwürfe der Verschwendung und der Vetternwirtschaft auf. Dabei ging es etwa um Dienstwagen mit Massagesitzen, luxuriöse Ausstattung in der Intendanz, Essen auf Senderkosten bei der Intendantin zu Hause, Dienstreisen, Zulagen für Führungskräfte und ein inzwischen eingestampftes Millionen-Bauprojekt für die Redaktion.
Hier stellte das Gericht Pflichtverletzungen Schlesingers fest. So wurde Schlesinger zu Zahlungen an den RBB in Höhe von rund 24.000 Euro wegen Pflichtverletzungen in Zusammenhang mit der Nutzung von Dienstwagen sowie Reisekosten verurteilt.
Bezüglich zweier weiterer Pflichtverletzungen – nämlich der Gewährung von variablen Vergütungen für Führungskräfte durch Schlesinger und ihrer ARD-Zulage – erließ das Gericht lediglich ein sogenanntes Grundurteil, also ein Zwischenurteil. Es erkannte den Anspruch des RBB grundsätzlich an, traf aber noch keine Aussage über die Höhe. Der RBB hatte hier laut Gericht Summen von 1,7 Millionen Euro und 88.000 Euro genannt.
Streit um Ruhegeld
Schlesinger hatte ihrerseits vom RBB die Zahlung eines sogenannten Ruhegeldes verlangt. Das steht in ihrem Vertrag, der Sender zahlte bislang aber nicht. Nach früheren Ausführungen des Gerichts bedeutet Ruhegeld in dem Fall, dass man lebenslang mit Ablauf des Vertrags – also schon vor Eintritt in die Rente – eine bestimmte Summe Geld monatlich erhält. Ruhegeldregelungen kennt man aus dem Kontext von Topmanagerverträgen.
Nun hat das Landgericht Berlin entschieden, dass der Sender das von Schlesinger geforderte Ruhegeld von rund 18.400 Euro zunächst nur für einen Monat zahlen muss. Wie mit weiteren Ruhegeldansprüchen der Ex-Intendantin umgegangen werden soll, blieb demnach noch offen.
Mediationsverfahren zwischen RBB und Schlesinger scheiterte
Im Januar hatte der Vorsitzende Richter Thomas Markfort die Beteiligten aufgefordert, sich in einem Mediationsverfahren zu einigen. Das Verfahren scheiterte. Schon damals hatte Markfort Schlesinger gute Chancen eingeräumt, ihre Forderungen durchzusetzen. Der RBB habe »einen schlechten Vertrag geschlossen«, sagte Markfort.
Unabhängig vom Zivilprozess am Landgericht Berlin ermittelt schon länger die Generalstaatsanwaltschaft Berlin rund um den RBB-Skandal, auch gegen die Ex-Intendantin. Die Auswertung dazu dauert laut Behördensprecher an. Schlesinger hat die Vorwürfe stets bestritten. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Anmerkung der Redaktion: Dieser Text wurde am späten Nachmittag um das Urteil des Gerichts zu den Pflichtverletzungen Schlesingers ergänzt.