Das FBI hat offenbar untersucht, ob eine Journalistin bei Recherchen für einen Artikel gegen Gesetze zur Nachstellung verstoßen habe. Das berichtet die »New York Times«. Demnach geht es um eine Reporterin der Zeitung, Elizabeth Williamson, und einen Text, den sie vor knapp zwei Monaten veröffentlicht hat – über den Einsatz von Bundesagenten zum Schutz und als Fahrdienst für die Freundin von FBI-Direktor Kash Patel.
Die Bundesbehörde erklärte am Mittwoch, man habe Patels Freundin, die Countrysängerin Alexis Wilkins, zu einer Morddrohung befragt. Diese hatte Wilkins kurz nach Erscheinen des Artikels gemeldet. Weitere Maßnahmen seien nicht ergriffen worden.
Die »New York Times« berichtete in einem am Mittwoch online veröffentlichten Artikel, das FBI habe in Bundesdatenbanken nach Informationen über Williamson gesucht und eine Weiterführung des Verfahrens empfohlen. Die Behörde sei jedoch vom Justizministerium gestoppt worden.
Alarmierendes Vorgehen
Erst durch einen Hinweis an Reporter Michael S. Schmidt habe man von dem Vorgang erfahren, so die »Times«, die das Vorgehen als alarmierend einstuft: »Der Versuch des FBI, routinemäßige Berichterstattung zu kriminalisieren, ist eine eklatante Verletzung von Elizabeths Rechten nach dem ersten Zusatzartikel der Verfassung und ein weiterer Versuch dieser Regierung, Journalisten daran zu hindern, ihr Handeln zu hinterfragen«, sagte Joseph Kahn, der Chefredakteur der Zeitung. »Das ist beunruhigend. Es ist verfassungswidrig. Und es ist falsch.«
Der erste Zusatzartikel der US-Verfassung garantiert die Meinungs- und Pressefreiheit. Wie die »New York Times« weiter vorgehen will, ist offen. Unklar ist, ob es über das Ersuchen einer behördeninternen Kontrollinstanz, die Rechtmäßigkeit des Vorgehens zu prüfen, weitere Möglichkeiten gäbe.
Für die Recherche zu ihrem Artikel hatte Elizabeth Williamson Alexis Wilkins telefonisch befragt, die Sängerin bestand jedoch darauf, dass das Gespräch nicht für die Berichterstattung verwendet werden dürfe. Außerdem sprach die Reporterin mit Personen, die Wilkins kennen oder mit ihr zusammengearbeitet haben, wie die Zeitung mitteilte. Dies sei übliche Praxis.
Schon Wochen vor Erscheinen des Artikels hatte sich Wilkins bei X darüber aufgeregt, dass über 30 Personen aus ihrem Umfeld von Williamson befragt worden seien. Dies sei »keine Berichterstattung – das ist Besessenheit«. Die Sängerin wollte sich darüber hinaus den Hinweis nicht verkneifen, dass »niemand mehr die ›Times‹ wegen des Investigativjournalismus« lese und die Zeitung nur wegen des Buchstabenrätsels Wordle überlebe.
Der ursprüngliche Artikel vom 28. Februar beleuchtete den Einsatz von Bundesbeamten für persönliche Dienste zugunsten von Regierungsmitgliedern. Williamson schrieb, Patel habe vier Agenten dauerhaft zu Wilkins’ Personenschutz abgestellt; diese hätten sie zu Auftritten in Großbritannien, Illinois und Nashville begleitet.
Ein FBI-Sprecher erklärte in einer auf Social Media veröffentlichten Stellungnahme , die Ermittler seien zwar »besorgt gewesen, wie aggressive Recherchemethoden die Grenze zur Nachstellung überschritten hätten«. Das FBI habe jedoch »keine weiteren Maßnahmen gegen Williamson oder die Berichterstattung ergriffen«.
FBI-Direktor Kash Patel hat keine Scheu, gegen unliebsame Berichterstattung vorzugehen. Am Montag reichte er eine Verleumdungsklage in Höhe von 250 Millionen US-Dollar gegen »The Atlantic« ein – wegen eines Artikels, in dem Vorwürfe übermäßigen Alkoholkonsums und Missmanagement bei der Strafverfolgungsbehörde thematisiert wurden.