Gutachten entlastet Brosius-Gersdorf

Frauke Brosius-Gersdorf und ihr Mann haben ein Kurzgutachten über die Vorwürfe gegen sie in Auftrag gegeben. Die Stuttgarter Kanzlei Quaas und Partner kommt laut einer vorläufigen Bewertung zu dem Schluss, dass der SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht kein wissenschaftliches Fehlverhalten vorzuwerfen sei.

»Die Prüfung hat ergeben, dass die Vorwürfe unbegründet sind und keine Substanz haben«, teilten die Rechtsanwälte Michael Quaas und Peter Sieben von der Anwaltskanzlei in einem Begleitschreiben mit. »Eine ausführliche rechtliche Bewertung soll ggf. zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen«, heißt es in dem Kurzgutachten.

Kurz vor der geplanten und am Ende geplatzten Richterwahl im Bundestag waren am vergangenen Freitag Plagiatsvorwürfe gegen Brosius-Gersdorf laut geworden. Der österreichische Plagiatssucher Stefan Weber veröffentlichte Parallelen zwischen ihrer Doktorarbeit und der Habilitationsschrift ihres Mannes, die beide 1997 an der Universität Hamburg eingereicht worden waren.

Die Kanzlei betrachtete ähnliche Fußnoten, Textstellen und Ähnlichkeiten in Überschriften und kam zu dem Ergebnis, dass Ähnlichkeiten quantitativ und qualitativ nicht bedeutend seien.

Lesen Sie hier mehr zu den Hintergründen zu den Plagiatsvorwürfen gegen Brosius-Gersdorf .

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