Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will das Selbstbestimmungsgesetz besser vor Missbrauch schützen. Anlass ist der Fall Marla Svenja Liebich.
Liebich war im Juli 2023, damals noch unter männlichem Vornamen, vom Amtsgericht Halle (Saale) unter anderem wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden.
Dobrindt sagte dazu am Wochenende dem »Stern« : »Das ist ein Beispiel für den sehr simplen Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes.« Genau davor sei immer gewarnt worden.
In dem konkreten Fall steht der Verdacht im Raum, Liebich habe den Geschlechtseintrag nur geändert, um das Selbstbestimmungsgesetz zu verhöhnen und in einem Frauengefängnis untergebracht zu werden.
»Klare Regeln gegen den Missbrauch des Geschlechterwechsels«
Wegen solcher Missbrauchsmöglichkeiten müsse das Gesetz angepasst werden, sagte Dobrindt. »Es braucht jetzt eine Debatte darüber, wie wieder klare Regeln gegen den Missbrauch des Geschlechterwechsels verankert werden können«, sagte er. Niemand könne wollen, dass solche Beispiele Schule machten. »Die Justiz, die Öffentlichkeit und die Politik werden hier zum Narren gehalten, weil das Selbstbestimmungsgesetz die Möglichkeit dazu bietet.«
Das Selbstbestimmungsgesetz verfolgt das Ziel, es für trans, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen einfacher zu machen, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen ändern zu lassen.
Eine solche Änderung kann durch eine persönliche »Erklärung mit Eigenversicherung« gegenüber dem Standesamt erfolgen. Das Gesetz wurde von der Ampelkoalition verabschiedet und ist am 1. November 2024 in Kraft getreten.
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