Die Bundesregierung hat den Weg für die Speicherung von Kohlendioxid im Meeresuntergrund freigemacht. Das Bundeskabinett beschloss zwei Gesetzentwürfe, die die rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz der sogenannten CCS-Technologie (Carbon Capture and Storage) schaffen. Dadurch soll künftig CO₂, das etwa bei der Zement- oder Kalkproduktion entsteht, aufgefangen und dauerhaft unter dem Meeresboden gespeichert werden können.
Umweltminister Carsten Schneider (SPD) erklärte, CCS könne einen zusätzlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten, sei jedoch kein Allheilmittel. Vorrang habe weiterhin die Vermeidung von Treibhausgasen. »Allerdings wird es in Teilen der Industrie auch künftig unvermeidbare, prozessbedingte CO₂-Emissionen geben«, sagte Schneider. Dafür könne CCS eine Lösung sein, »wenn dabei höchste ökologische Schutz- und Sicherheitsstandards gelten«. Meeresschutzgebiete in Deutschland sollen von der Speicherung ausdrücklich ausgeschlossen bleiben.
Den Schweinswal schützen
Mit dem Vertragsgesetz zur Ratifizierung einer Änderung des Londoner Protokolls schafft die Bundesregierung zudem die völkerrechtliche Grundlage für den Export von CO₂ in andere Staaten zur dortigen Speicherung.
Parallel dazu soll eine Änderung des Hohe-See-Einbringungsgesetzes (HSEG) den nationalen Rechtsrahmen für die CO₂-Einlagerung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und auf dem Festlandsockel schaffen.
Das bereits im August beschlossene Kohlendioxid-Speicherungsgesetz regelt ergänzend, dass unter Meeresschutzgebieten und in einer Pufferzone von acht Kilometern keine CO₂-Injektionen erfolgen dürfen. Zudem gelten saisonale Beschränkungen für lärmintensive Arbeiten, um den Schweinswal zu schützen.
Die beiden Gesetze müssen noch vom Bundestag verabschiedet werden. Eine Zustimmung des Bundesrats ist dafür nicht erforderlich.