Regeln für Lieferketten sollen schon bald vereinfacht werden

Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD sich die Entschärfung des Lieferkettengesetzes als Ziel gesetzt, um Unternehmen zu entlasten. Die Umsetzung rückt nun näher: Ein entsprechender Gesetzentwurf des Bundessozialministeriums wurde zur Stellungnahme an verschiedene Verbände und zur Abstimmung an die anderen Ministerien geschickt. Das Gesetz könnte bereits am nächsten Mittwoch im Kabinett beschlossen werden, berichten die Nachrichtenagenturen dpa und Reuters.

Damit setzen Union und SPD das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zum Bürokratieabbau um. Die Parteien hatten sich darauf verständigt, die im deutschen Lieferkettengesetz vorgesehene Berichtspflicht abzuschaffen. Zudem sollen künftig nur noch schwere Verstöße gegen Vorgaben aus dem Gesetz geahndet werden.

Auch bei der Klausurtagung der Fraktionsspitzen von CDU/CSU und SPD in Würzburg war das Lieferkettengesetz Thema. Im Beschlusspapier heißt es dazu, das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG) werde abgeschafft. Es werde durch die EU-Lieferkettenrichtlinie abgelöst. »Die Berichtspflicht nach dem LkSG wird unmittelbar abgeschafft und entfällt komplett«, heißt es: »Die geltenden gesetzlichen Sorgfaltspflichten werden bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes, mit Ausnahme von massiven Menschenrechtsverletzungen, nicht sanktioniert.«

Entlastung bei Bürokratiekosten

Das seit 2023 geltende Lieferkettengesetz soll sicherstellen, dass bei Produkten, die im Ausland für den deutschen Markt hergestellt werden, bestimmte Arbeits- und Umweltstandards eingehalten werden. Unternehmen müssen regelmäßig einen Bericht über die Erfüllung dieser Sorgfaltspflichten veröffentlichen.

Firmen beklagen hier Wettbewerbsnachteile und einen hohen bürokratischen Aufwand. Dieser soll nun durch die geplante Neuregelung wegfallen. Wie aus der Begründung zum Gesetzentwurf hervorgeht, werden die Unternehmen um Bürokratiekosten in Höhe von rund vier Millionen Euro entlastet.

Parallel zum deutschen Lieferkettengesetz gibt es die EU-Lieferkettenrichtlinie, die von den EU-Staaten bis Juli 2027 umgesetzt werden muss. Damit soll die deutsche Regelung dann ersetzt werden.

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