Wolfsrüde stellt Hündinnen nach – nun soll er sterben

Ein Wolf mit atypischen Verhaltensweisen im Nordschwarzwald darf gejagt und getötet werden. Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies eine Klage von Naturschützern gegen eine entsprechende Genehmigung des baden-württembergischen Umweltministeriums ab. »Die in dieser Entscheidung vorzunehmende Interessenabwägung fällt zugunsten des Landes Baden-Württemberg aus«, heißt es unter anderem in dem Beschluss. Das öffentliche Interesse am Abschuss überwiege im Vergleich zum Interesse der klagenden Naturschützer an einem Aufschub.

Damit bleibt die bis 10. März befristete Ausnahmegenehmigung wirksam – der Abschuss des Tiers ist nach derzeitigem Stand rechtlich zulässig. Die Naturschutzinitiative (NI) als Klägerin kann allerdings noch Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) einlegen. Passiert dies rechtzeitig und erfolgreich, müssten die Wolfsjäger auf der Hornisgrinde wieder pausieren. NI-Sprecher Wolfgang Epple kündigte einen solchen Schritt bereits an.

Das Umweltministerium hatte seine Entscheidung für die sogenannte Entnahme des Wolfs mit dem Schutz der Bevölkerung begründet. Der als GW2672m identifizierte Rüde habe sich auf dem Berg Hornisgrinde wiederholt Menschen und Hunden bis auf wenige Meter genähert, erklärte die Behörde. In der sogenannten Ranzzeit, der Phase der Fortpflanzungsbereitschaft bis März, sei das Verhalten des Wolfs besonders auffällig gewesen.

Ministerium beklagt Wolfstourismus

Zudem habe sich ein regelrechter Wolfstourismus entwickelt, weil Spaziergänger und Fotografen versucht hätten, das Tier gezielt anzulocken. Um Risiken für Mensch und Tier vorzubeugen, sei die Tötung daher gerechtfertigt.

Seit 2024 wurden insgesamt über 180 Sichtungen dokumentiert. In nahezu jedem zweiten Fall hatte ein Mensch einen Hund mit dabei. Experten gehen davon aus, dass der Wolf mangels Artgenossinnen an Hündinnen interessiert ist und erkannt hat, dass diese häufig von Menschen begleitet werden.

Der Naturschutzbund Nabu hatte den Kurs der Landesregierung grundsätzlich unterstützt – das Verhalten des Wolfs sei »nicht arttypisch« und ein Einschreiten daher notwendig.

Der Bundesrat beriet zuletzt über die Jagd auf Wölfe. Im Baltikum findet die längst statt. Hier erklärt  der Naturschutzbiologe Tiit Maran, warum die Diskussion so emotional geführt wird und was Deutschland von Estland lernen kann.

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