Verfassungsschutz erklärt in AfD-Eilverfahren Stillhaltezusage

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bezeichnet die AfD bis zu einer Gerichtsentscheidung über ein Eilverfahren nicht mehr öffentlich als gesichert rechtsextreme Bestrebung. Der Inlandsnachrichtendienst gab im Rechtsstreit mit der AfD eine sogenannte Stillhaltezusage ab. Diese gilt, bis das Verwaltungsgericht Köln über den Eilantrag der AfD entschieden hat, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Eine Sprecherin des Gerichts bestätigte den Eingang eines entsprechenden Schreibens der Behörde. Das Bundesamt wollte sich »mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht« in dieser Angelegenheit nicht öffentlich äußern. Am Gutachten des Bundesamts zur AfD ändert die jetzt getätigte Stillhaltezusage nichts.

Was im Gutachten des Verfassungsschutzes steht, lesen Sie hier.

Klage auch bei früherer Einstufung

Es ist nicht das erste Mal, dass der Verfassungsschutz eine solche Zusage macht. Er hatte dies etwa auch im Jahr 2021 getan, nachdem die AfD gegen ihre damalige Einstufung als »Verdachtsfall« geklagt hatte. Die damalige Klage blieb für die Partei in zwei Instanzen erfolglos. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster ist noch nicht rechtskräftig.

Die nun vom BfV gegebene Stillhaltezusage bezieht sich nicht nur auf öffentliche Äußerungen, sondern bedeutet auch, dass der Verfassungsschutz die AfD bis zu einem Urteil nicht als gesichert extremistische Bestrebung beobachten kann. Die Beobachtung als Verdachtsfall – hier liegt die Hürde für den Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln höher – darf jedoch fortgesetzt werden.

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