Bayern führt AfD künftig als extremistische Organisation

Das bayerische Innenministerium will die AfD auf eine Liste der extremistischen oder extremistisch beeinflussten Organisationen aufnehmen. Staatskanzleichef Florian Herrmann kündigte das Vorgehen unter Berufung auf Innenminister Joachim Herrmann (beide CSU) nach einer Sitzung des Kabinetts in München an. In dem Verzeichnis finden sich unter anderem die Parteien NPD und »Der III. Weg«, diverse Pegida-Gruppierungen, die Reichsbürgerbewegung, aber auch linke Antifa-Gruppen, die DKP und die Muslimbruderschaft.

Mit dem Verzeichnis soll die Verfassungstreue von Bewerbern für den öffentlichen Dienst sichergestellt werden. »Lehrer, Polizisten oder Richter haben eine große Verantwortung für unseren Staat und müssen daher auch Gewähr dafür bieten, dass sie für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten. Dies gilt auch für alle anderen Beamtinnen und Beamten sowie Beschäftigten im öffentlichen Dienst«, sagte Innenminister Herrmann. Verfassungsfeinde hätten im öffentlichen Dienst nichts verloren.

Im Mai hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD in einem Gutachten als »gesichert rechtsextrem« eingestuft . Die AfD hatte dagegen per Eilantrag Beschwerde beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Das Bundesamt für Verfassungsschutz gab daraufhin für die Dauer des Verfahrens eine sogenannte Stillhaltezusage ab und behandelt die AfD vorläufig weiter nur als rechtsextremen Verdachtsfall. In der Bundespolitik war bereits zuvor über ein mögliches Verbotsverfahren gegen die Partei debattiert worden.

AfD-Mitglieder können weiter als Beamte arbeiten

»In Bayern haben wir mit dem Verfahren nach der Bekanntmachung ein Instrument an der Hand, um Bewerber effektiv auf ihre Verfassungstreue überprüfen zu können«, sagte der bayerische Innenminister Joachim Herrmann. Eine bloße Mitgliedschaft führe jedoch nicht zwangsläufig zu einer Ablehnung: »Jeder Einzelfall muss eingehend geprüft und sämtliche Zweifel ausgeräumt werden.« Rückwirkend soll es laut Florian Herrmann aber keine Überprüfung von Staatsbediensteten geben. Damit ist es weiter möglich, dass AfD-Mitglieder unerkannt als Beamte beschäftigt sind.

Die Aufnahme der AfD in das derzeit über 200 Organisationen umfassende Verzeichnis ist laut dem Innenminister zum aktuellen Zeitpunkt in Bayern geboten. »Diese Entscheidung stützt sich in erster Linie auf die Erkenntnisse des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz, die sich überwiegend auf Aktivitäten und Äußerungen mit bayerischem Bezug konzentrieren.« Derzeit sei weder ein Rückgang dieser extremistischen Äußerungen und Tätigkeiten zu erkennen noch zu erwarten, dass sich die gemäßigteren Strömungen innerhalb der AfD in absehbarer Zeit durchsetzen werden.

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