VW wegen sklavenähnlicher Arbeitsbedingungen zu Millionenstrafe verurteilt

Volkswagen ist in Brasilien wegen sklavenähnlicher Arbeitsbedingungen in den Siebziger- und Achtzigerjahren zu einer millionenschweren Schadensersatzzahlung verurteilt worden. Ein Arbeitsgericht entschied, dass die brasilianische Tochtergesellschaft des deutschen Autobauers 165 Millionen Real, umgerechnet 26 Millionen Euro, Schadensersatz zahlen muss, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Dem Urteil zufolge waren damals Hunderte Arbeiter auf einer von VW betriebenen Farm entwürdigenden Arbeitsbedingungen, Schuldknechtschaft und bewaffneter Überwachung ausgesetzt. VW will Einspruch einlegen.

Auf der konzerneigenen Farm Vale do Rio Cristalino im Süden des Teilstaats Para sollen mindestens 15 Personen ausgebeutet worden sein, berichten brasilianische Medien. Auch zu schweren Misshandlungen soll es auf dem riesigen Gelände gekommen sein. Die Anschuldigungen hatte der katholische Priester Ricardo Rezende bereits 1983 öffentlich erhoben, nachdem ihm von der Farm geflohene Arbeiter von den Verhältnissen dort berichtet hatten. So sollen Arbeiter unter falschen Versprechungen auf die Farm gelockt und dort gegen ihren Willen festgehalten worden sein. Zudem seien sie dort unter prekären Bedingungen untergebracht gewesen. Dem Priester wurde auch über Vergewaltigungen und sogar Morde auf der VW-Farm berichtet. Der Autobauer leugnete dies stets. 1986 verkaufte der Konzern die Farm.

Während des Prozesses hatte VW argumentiert, die Arbeiter nicht formell angeheuert und keine formellen Beziehungen zu den Zwischenhändlern unterhalten zu haben. Für den Richter stand jedoch fest, dass das Fehlen einer formellen administrativen Zuständigkeit von VW den Konzern nicht von den Vorwürfen entbinde, zumal es sich um besonders schwere Taten handele. VW hatte 2020 umgerechnet 5,7 Millionen Euro Entschädigungen für Menschenrechtsvergehen während der Militärdiktatur gezahlt. Für den Konzern umfasst dies auch mögliche Vergehen auf der Rinderfarm.

Sklaverei ist in Brasilien seit 1888 offiziell abgeschafft. Allerdings ist die Praxis, Personen für ihre Arbeit nicht zu entlohnen oder sie gar zur Arbeit zu zwingen, immer noch weitverbreitet. Die Regierung erließ 1995 Gesetze gegen eine solche Ausbeutung von Arbeitskräften und richtete mobile Einsatztruppen ein, die in ländlichen Gebieten wie auch in urbanen Zentren Kontrollen vornehmen. Bisher haben diese Einheiten mehr als 60.000 Personen befreit.

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