Sicherheitsbeauftragte sorgen in vielen Betrieben dafür, dass Arbeitsunfälle verhindert werden. Sie achten beispielsweise darauf, dass Vorschriften beim Umgang mit gefährlichen Chemikalien eingehalten werden oder dass niemand vom Dach fällt. Trotzdem sieht Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas bei den Beauftragten Sparpotenzial.
Die SPD-Politikerin wolle mehr als 123.000 spezielle Beauftragte abschaffen, berichtet die Nachrichtenagentur dpa. Das solle dazu beitragen, Betriebe von Bürokratie beim Arbeitsschutz zu entlasten. Das Schutzniveau werde dabei erhalten, heißt es unter Berufung auf ein neues Konzept aus Bas’ Ministerium, das der Agentur vorliegt.
Abgeschafft werden sollen demnach zahlreiche Beauftragte in den Unternehmen: So solle die Verpflichtung für Firmen mit weniger als 50 Beschäftigten entfallen, eine oder einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. Größere Unternehmen bis 250 Beschäftigte sollen sich auf einen beschränken können. »Rund 123.000 Sicherheitsbeauftragte werden abgeschafft«, wird aus dem Papier zitiert. Geplante Einsparung für die Wirtschaft: rund 135 Millionen Euro.
Laut der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gibt es rund 670.000 Sicherheitsbeauftragte, die sich in den Betrieben neben ihrem Beruf um den Arbeitsschutz kümmern. Bislang müssen Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte bestellen.
Druckluftbeauftragter soll wegfallen
Nun abgeschafft werden sollen unter anderem sogenannte Druckluftbeauftragte – und zwar »im Zuge der Außerkraftsetzung der Druckluftverordnung«. Das Regelwerk gilt für Arbeiten in Druckluft und soll nun, wo nötig, in bestehende Arbeitsschutzverordnungen überführt werden.
Betroffen von einer Neuregelung wären etwa Beschäftigte im Tiefbau in einer Umgebung mit Überdruck, erzeugt durch Schleusen. Laut Verordnung haben Arbeitgeber heute für diese riskanten Arbeiten diverse Fachkundige zu bestellen, deren Aufgaben detailliert aufgelistet sind.
Zu den Plänen zählt den Angaben zufolge ferner die »Abschaffung von entbehrlichen Formerfordernissen« und »Ersetzung der Schriftform« im Arbeitsschutz. Dahinter verbirgt sich unter anderem, dass Vereinbarungen verstärkt in elektronischer Form festgehalten werden dürfen.
Das Papier listet laut dpa insgesamt rund ein Dutzend Vorhaben auf. Bereits durch zwei von drei geplanten Paketen für eine Reform des Arbeitsschutzes erhoffe sich die Bundesregierung eine Entlastung für die Wirtschaft in Höhe von knapp 200 Millionen Euro pro Jahr. Die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände hatte zuvor kritisiert: »Wo Schriftformerfordernisse bestehen, sind die Digitalisierungs- und damit auch Automatisierungsmöglichkeiten begrenzt.« So müsse der Nachweis von Vertragsbedingungen bei einem Job gegenüber dem Arbeitnehmer in vielen Wirtschaftszweigen oft noch schriftlich erfolgen.
Digitalminister Wildberger verlangte konkrete Vorschläge
Das Arbeitsschutzrecht soll nach dem Willen der Bundesregierung so modernisiert werden, dass es stärker als bisher auf die tatsächliche Gefahrenlage ausgerichtet wird. Erste Maßnahmen sollen laut den Plänen bis Ende des Jahres initiiert werden, heißt es. In den kommenden Jahren solle sich ein breiter Dialog mit den betroffenen Akteuren darüber anschließen, inwiefern arbeitsschutzrechtliche Instrumente weiter vereinfacht werden können.
Die Pläne gehen auch auf einen Vorstoß von Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) zum Abbau von Bürokratie zurück. Wildberger hatte die Ministerien Anfang August in einem Brief aufgefordert, bis zum 15. September konkrete Vorhaben zum Bürokratieabbau vorzulegen.