Sogenannte K.-o.-Tropfen sind beinahe unsichtbar und nur kurz nachzuweisen. Ins Getränk gemischt machen sie Menschen willenlos, die Substanz heißt deshalb auch »Vergewaltigungsdroge«. Das Bundesjustizministerium will für den Einsatz von K.-o.-Tropfen höhere Strafen. Wer die gefährlichen Mittel für eine Vergewaltigung oder einen Raub einsetzt, soll künftig mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen, das geht aus einem heute veröffentlichten Entwurf des Justizministeriums hervor. Dazu sollen K.-o.-Tropfen rechtlich als Waffe oder gefährliches Werkzeug eingestuft werden können.
Vergewaltigungen unter Einsatz von K.-o.-Tropfen seien besonders perfide und gefährlich, erklärte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD). Sie sagt: »Frauen werden gezielt mit Substanzen wie K.-o.-Tropfen betäubt, um ihnen sexuelle Gewalt anzutun. Solche Taten müssen hart bestraft werden.« Der deutsche Rechtsstaat müsse ein klares Signal an die Täter senden: »Diese Taten werden konsequent verfolgt und streng bestraft.«
Der Bundesgerichtshof hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass K.-o.-Tropfen nicht als »gefährliches Werkzeug« im Sinne des Strafgesetzbuches zu verstehen seien. Dies führe dazu, dass nach derzeitiger Rechtslage regelmäßig eine Mindeststrafe von lediglich drei Jahren Freiheitsstrafe verhängt werde, teilte das Ministerium mit.
Vergangene Woche hatten das BKA und zuständige Ministerien ein Bundeslagebild zu »Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten 2024« vorgestellt. Demnach wurden 53.451 Frauen Opfer von Sexualstraftaten (+2,1 Prozent), fast die Hälfte aller Opfer waren unter 18 Jahre alt. Am Dienstag ist der Internationale Tag für die Beseitigung von Gewalt gegen Frauen.
K.-o.-Tropfen machen Menschen in Minuten willenlos, das Ausmaß des Problems ist schlecht dokumentiert. Was Dutzende Betroffene von Stigmatisierung und Scham berichten, lesen Sie hier .