Arbeitsministerin Bas kündigt nächste Nullrunde beim Bürgergeld an

Das Bürgergeld wird wohl auch im kommenden Jahr nicht erhöht. Wie die »Bild am Sonntag« berichtet, soll das Bundeskabinett im September eine entsprechende Verordnung von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) beschließen. Es wäre die zweite Nullrunde in Folge.

In den Jahren 2023 und 2024 waren die Regelsätze noch stark gestiegen. Damals war die Inflation überproportional berücksichtigt worden. 2025 blieb der Satz wegen der gesunkenen Inflation jedoch gleich. Alleinstehende erhalten aktuell weiterhin 563 Euro monatlich.

Das wird sich dem Bericht zufolge für die rund 5,6 Millionen Bürgergeldbeziehenden auch 2026 nicht ändern. Am 10. September soll das Kabinett demnach die erneute Nullrunde beschließen. Der Bundestag müsste dann nicht mehr zustimmen.

Bas will verpasste Termine strenger sanktionieren

Bas kündigte zudem härtere Sanktionsregeln an. »Ich sorge für mehr Zug in der Betreuung«, sagte die SPD-Politikerin der Zeitung. »Wer ohne Grund nicht zum Termin kommt, dem wird jetzt deutlich mehr gestrichen.«

Die Leistungen für Asylsuchende sollen laut dem Bericht unterdessen im kommenden Jahr um 14 Euro auf 455 Euro im Monat steigen. Die Zahlungen waren Anfang 2025 nach der überproportionalen Erhöhung im Jahr 2024 um 19 Euro gekürzt worden.

Merz kritisiert Bürgergeld scharf

Union und SPD haben sich Reformen der Sozialversicherungssysteme vorgenommen – etwa bei Bürgergeld, Rente und Krankenversicherungen. Hintergrund sind steigende Kosten und die Sparzwänge im Bundeshaushalt. Allerdings liegen die Positionen der Parteien noch weit auseinander. Die SPD sieht Kürzungen bei Sozialleistungen kritisch.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bekräftigte am Samstag seine Forderung nach tiefgreifenden Reformen und auch Einschnitten im Sozialsystem. »Wir können uns dieses System, das wir heute so haben, einfach nicht mehr leisten«, sagte er auf dem Landesparteitag der NRW-CDU in Bonn. Konkret nannte er das Bürgergeld, denn »so wie es ist, kann es nicht bleiben«.

Die Bundesregierung ist gesetzlich verpflichtet, die Bürgergeldhöhe jedes Jahr zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Dabei werden verschiedene Kriterien wie etwa die Inflation berücksichtigt. Kürzen darf der Staat wegen des geltenden Besitzschutzes aber nicht.

Wer von den 563 Euro Bürgergeld noch einen Teil der Miete zahlen muss, hat noch weniger zum Leben. Lesen Sie hier die Geschichte einer 39-Jährigen aus Mülheim: Von der Arbeit, arm zu sein .

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