Wer im Bundestag pöbelt oder auf Beleidigungen zurückgreift, muss tiefer in die Tasche greifen. Das hat das Parlament am Donnerstag mit einer Koalitionsmehrheit von Union und SPD beschlossen. Die Änderung des Abgeordnetengesetzes sieht eine Erhöhung der Ordnungsgelder vor. Bei schwerwiegendem Fehlverhalten müssen Abgeordnete künftig statt 1000 Euro 2000 Euro zahlen, im Wiederholungsfall 4000 statt 2000 Euro.
Wenn ein Parlamentarier binnen drei Sitzungswochen dreimal zur Ordnung gerufen werden muss, wird ebenfalls ein Ordnungsgeld fällig. Drei Ordnungsrufe innerhalb einer Sitzung führen sogar automatisch zum Verweis aus dem Plenarsaal.
AfD wirft Ausschluss von Abgeordneten vor
»Es geht hierbei nicht um eine politische Richtung (…), sondern um das Wie unseres parlamentarischen Arbeitens«, betonte Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU). AfD-Fraktionsgeschäftsführer Stephan Brandner sprach hingegen von einem »Frontalangriff gegen die Opposition«. Er warf der Koalition unter anderem vor, sie wolle durch den Ausschluss von Abgeordneten die eigenen Mehrheiten sichern.
Teurer wird künftig auch das Fernbleiben bei namentlichen Abstimmungen. In solchen Fällen wird die Kostenpauschale der Abgeordneten künftig um 200 Euro gekürzt – doppelt so viel wie bisher. Wer am gesamten Sitzungstag unentschuldigt fehlt, muss in Zukunft sogar 300 Euro zahlen.
Außerdem beschloss der Bundestag Änderungen an seiner Geschäftsordnung – »die größte Reform unserer Geschäftsordnung seit 1980«, wie Klöckner hervorhob. Unter anderem sollen dadurch die Plenarsitzungen lebendiger werden. So werden etwa Zwischenfragen, die in regulären Debatten bereits üblich sind, künftig auch in den sogenannten Aktuellen Stunden zugelassen.